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Das Erwachsenenschutzrecht (früher: Sachwalterschaft)
Ältere oder kranke Menschen können manchmal keine Entscheidungen mehr treffen. Das kann gefährlich für diese Personen sein.
Ein/e Vertreter/in (= eine andere Person) kann in so einem Fall für diese Personen entscheiden. Es gibt für Erwachsene mehrere Möglichkeiten für eine gesetzliche Vertretung:
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Vorsorgevollmacht: Man wählt eine/n Vertreter/in aus, wenn man noch keine Probleme mit der Gesundheit hat. Dann kann man alles schon früher regeln.
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gewählte Erwachsenenvertretung: Die Person wählt selbst eine/n Vertreter/in.
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gesetzliche Erwachsenenvertretung: Das Gesetz entscheidet, wer Vertreter/in sein kann. Meistens sind das Familienmitglieder.
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gerichtliche Erwachsenenvertretung: Ein Gericht entscheidet, wer Vertreter/in sein kann.
Aufgaben für Vertreter sind z.B.:
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Die Person vor Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgern vertreten.
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Geld für die Person verwalten (= managen, regeln)
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Die Person bei Rechtsgeschäften vertreten, z.B., wenn man einen Vertrag unterschreibt.
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Den Wohnort für die Person wählen.
Das Stammdatenblatt
Im Stammdatenblatt findet man z.B.:
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Kontaktpersonen der Klienten, Ärztinnen, Bezugspersonen, Angehörige, Betreuerinnen etc.
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Informationen zu wichtigen Institutionen (Krankenkasse, Pflegedienst etc.)
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Medizinische Informationen (Diagnosen, Pflegehilfsmittel etc.)
Der Anamnesebogen
Im Anamnesebogen findet man Informationen über neue Pflegebedürftige, z.B.:
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aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen und Therapien
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Medikamente
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Körpergewicht
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Ausscheidungen (Stuhl und Harn)
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Prothesen (z.B. Zahnprothesen)
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Seh- und Hörvermögen (Brille, Hörgeräte etc.)
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Informationen zur Bewegung und Mobilität (Gehhilfen, z.B. Rollator, Krücken etc.)
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Soziale Situation (Familienverhältnisse, Privatleben etc.)
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Zustand der Haut
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Name der Hausärztin/des Hausarztes etc.
Die Datenschutzinformationen
In den Datenschutzinformationen stehen die Antworten zu Fragen wie z.B.:
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Wer verarbeitet persönliche Daten?
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Warum verarbeitet man die Daten?
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Wer bekommt die Daten?
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Wie lange speichert man die Daten?
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Welche Rechte haben die Pflegebedürftigen?
Die Datenschutzinformationen folgen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (= EU-DSGVO).