Das Erwachsenenschutzrecht (früher:  Sachwalterschaft)

Ältere oder kranke Menschen können manchmal keine Entscheidungen mehr treffen. Das kann gefährlich für diese Personen sein. 

Ein/e Vertreter/in (= eine andere Person) kann in so einem Fall für diese Personen entscheiden. Es gibt für Erwachsene mehrere Möglichkeiten für eine gesetzliche Vertretung:  

  • Vorsorgevollmacht: Man wählt eine/n Vertreter/in aus, wenn man noch keine Probleme mit der Gesundheit hat. Dann kann man alles schon früher regeln. 

  • gewählte Erwachsenenvertretung: Die Person wählt selbst eine/n Vertreter/in. 

  • gesetzliche Erwachsenenvertretung: Das Gesetz entscheidet, wer Vertreter/in sein kann. Meistens sind das Familienmitglieder. 

  • gerichtliche Erwachsenenvertretung: Ein Gericht entscheidet, wer Vertreter/in sein kann. 

Aufgaben für Vertreter sind z.B.: 

  • Die Person vor Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgernvertreten.  

  • Geld für die Person verwalten (= managen, regeln) 

  • Die Person bei Rechtsgeschäften vertreten, z.B., wenn man einen Vertrag unterschreibt.  

  • Den Wohnort für die Person wählen.

 

Das Stammdatenblatt  

Im Stammdatenblatt findet man z.B.: 

  • Kontaktpersonen der Klienten, Ärztinnen, Bezugspersonen, Angehörige, Betreuerinnen etc.   

  • Informationen zu wichtigen Institutionen (Krankenkasse, Pflegedienst etc.) 

  • Medizinische Informationen (Diagnosen, Pflegehilfsmittel etc.) 

 

Der Anamnesebogen 

Im Anamnesebogen findet man Informationen über neue Pflegebedürftige, z.B.:  

  • aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen und Therapien 

  • Medikamente 

  • Körpergewicht  

  • Ausscheidungen (Stuhl und Harn)  

  • Prothesen (z.B. Zahnprothesen) 

  • Seh- und Hörvermögen (Brille, Hörgeräte etc.) 

  • Informationen zur Bewegung und Mobilität (Gehhilfen, z.B. Rollator, Krücken etc.) 

  • Soziale Situation (Familienverhältnisse, Privatleben etc.) 

  • Zustandder Haut  

  • Name der Hausärztin/des Hausarztes etc. 

 

Die Datenschutzinformationen 

In den Datenschutzinformationen stehen die Antworten zu Fragen wie z.B.:  

  • Wer verarbeitet persönliche Daten?  

  • Warum verarbeitet man die Daten?  

  • Wer bekommt die Daten 

  • Wie lange speichert man die Daten?  

  • Welche Rechte haben die Pflegebedürftigen 

Die Datenschutzinformationen folgen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (= EU-DSGVO)

Zuletzt geändert: Freitag, 20. Oktober 2023, 10:09